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AGB

§ 1 Allgemeine Informationen, Vertragspartner, Teilnehmer, Veranstaltungsort

  1.  Functional Fitness ist ein Konditionstraining (Einzelheiten unter §3) und wird Ramón Emanuel Fischer, sowie von ihm beauftragten Trainern eigenständig veranstaltet.


  2. Dienstleister der hier angebotenen Dienstleistung ist: Ramón Emanuel Fischer (Einzelunternehmen „MEYSTEEL Studios“) (nachfolgend „MS“ genannt). Geschäftssitz: Ramón Emanuel Fischer, MEYSTEEL Studios, Erzingerstraße 14, 79771 Klettgau-Grießen.

  3. Soweit im Trainingsplan nichts Abweichendes angegeben ist, ist der Veranstaltungsort die Trainingshalle von MS, betrieben von Ramón Emanuel Fischer, MEYSTEEL Studios, Erzingerstraße 14, 79771 Klettgau-Grießen (nachfolgend „Veranstaltungsort“ genannt). Die Trainingseinheiten werden im Erdgeschoss des Veranstaltungsortes durchgeführt. Die jeweiligen Öffnungs- bzw. Trainingszeiten befinden sich auf Eversports (nachfolgend „App“ genannt). Die am Veranstaltungsort aushängende Hausordnung ist zu beachten. Teilweise findet das Trainingsprogramm auch im Freien statt. Der dann abweichende Veranstaltungsort wird rechtzeitig in der App und / oder durch Aushang und / oder an der Tafel am Veranstaltungsort bekannt gegeben.

 

§ 2 Geltungsbereich, Abonnementen-Vertrag, 10er Karte, Vertragsschluss, Stornierung

  1. Diese AGB gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen MS und dem Sportler in der jeweiligen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung. Jeder Sportler, der an Functional Fitness teilnehmen möchte, schließt einen Abonnementen-Vertrag ab, erwirbt eine 10er Karte oder einen Einzeleintritt.

  2. Im Rahmen des Abonnementen-Vertrages werden die persönlichen Kontaktdaten des Sportlers und die Monatsdauer des Abonnements erfragt und festgelegt (Einzelheiten unter §3).

  3. Mit dem Erwerb einer 10er Karte oder dem Abschluss eines Abonnementen-Vertrages bzw. Drop-ins, akzeptiert der Sportler diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der 10er Karte, dem Abonnementen- oder Drop-in- Vertrages beigefügt sind. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen/hängen auch in den Räumlichkeiten des Veranstaltungsortes aus.

  4. Die Darstellung der Trainingsprogramme stellt kein verbindliches Angebot im Sinne von §145 BGB dar, sondern lediglich eine Aufforderung zur Anmeldung. Verfügbarkeit und Konditionen der Kurse hängen insbesondere von der aktuellen Kursauslastung und dem Angebot ab. Mit Unterzeichnung des Abonnement-Vertrags, dem Kauf einer 10er-Karte oder der Teilnahme mittels Einzeleintritt wird die Anmeldung des Sportlers verbindlich. MS behält sich das Recht vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

  5. Eine Stornierung der Anmeldung ist nicht möglich.

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§ 3 Training

  1. Anmeldekriterien: Die Mindestteilnehmerzahl für einen Kurs beträgt 2 Sportler, MS behält sich vor, bei weniger Teilnehmern den Kurs abzusagen. Die Abmeldefrist für einen Kurs beträgt 3 Stunden vor Kursbeginn. Sollte der Sportler sich nicht mehr abmelden können und den Kurs nicht wahrnehmen können, behält sich MS vor, eine Pauschale von 6€ zu berechnen, da der Platz dadurch einem anderen Mitglied nicht zur Verfügung gestellt werden konnte (Berechnungsgrundlage: 120€ Membership bei max. 20 Kursbesuche pro Monat (5 Tage x 4 Wochen) = 6€ pro Kurs).

  2. Trainingseinheiten:
Zu den Trainingseinheiten in der Woche im Rahmen eines Abonnementen Vertrages meldet sich der Sportler online in der App mindestens am Vortag des Trainings selbst an. Wenn eine Gruppe schon zu viele Teilnehmer hat, muss der Sportler auf eine andere Trainingszeit ausweichen. Eine Teilnahme am Kurs aufgrund eines Wartelisten-Platzes wird nicht garantiert. Alle Trainingseinheiten dauern jeweils ungefähr eine Zeitstunde und werden unter Anleitung des Trainers in Gruppen durchgeführt. Typischer Ablauf einer Trainingseinheit (Änderungen vorbehalten): 1) Aufwärmen
2) Techniktraining 3) Metcon
4) Dehnen.

  3. Allgemeingültiges für alle Trainingseinheiten:
Für alle Trainingsveranstaltungen gilt, dass der Sportler nicht zu spät (in angemessener Sportbekleidung zu Trainingsbeginn) zum Veranstaltungsort kommen darf. MS behält sich dabei vor, den Sportler für diesen Kurs vom Trainingsprogramm auszuschließen. Bei mehrmaligen unentschuldigten zu spät kommen darf der Sportler auch vom gesamten Trainingsprogramm ausgeschlossen werden. Gleiches gilt, wenn ein Sportler sich nicht an die Weisungen des Trainers des Kurses hält, den Ablauf des Trainingsprogramms nachhaltig stört und / oder sich oder andere gesundheitlich gefährdet. Der Sportler hat sich an die in den Räumen des Veranstaltungsortes ausgehangenen „Studio-Regeln“ zu halten.

  4. Das Mitglied ist berechtigt, das tägliche Kursangebot nutzen.

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§ 4 Trainingsangebot, Abonnementen-Verträge, Preise, Zahlungsbedingungen und Kündigung

  1.  Preise

    • Einzeleintritt 18€

    • 10er-Karte 160€ (Gültigkeit: 3 Monate ab erster Trainingseinheit; 10 Einzeleintritte)

    • Laufzeitverträge/Membership-Verträge (Preise gelten pro Monat):

      • 1 Monat Membership 140€ (unlimitierte Anzahl an Einheiten pro Woche)

      • 6 Monate Membership 120€ (unlimitierte Anzahl an Einheiten pro Woche)

  2. Abonnementen-Verträge
    Die angegebenen Preise beziehen sich auf den jeweiligen Monatsbeitrag. Mit Erwerb des Abonnements in der App wird der Betrag fällig und gleichzeitig beginnt die Membership am Erwerbstag. Der Geldeinzug erfolgt automatisch über die in der App hinterlegte Zahlungsmethode. Der Sportler sorgt dafür, dass die Zahlungsmethode zum Zeitpunkt der Abbuchung gültig und gedeckt ist. Bei fehlgeschlagenen Abbuchungen trägt der Sportler alle daraus entstehenden Kosten, mindestens jedoch 5 € pro Rückbuchung zuzüglich eventueller Bankgebühren. Ein Trainingstermin im Rahmen eines Abonnements umfasst 60 Minuten

  3. Kündigung
    Der Dienstleistungsvertrag ist frühestens zum Ende der Vertragsdauer kündbar und zwar mit einer Frist von 2 Monaten (bei einem 6-Monats-Abo). Bei einem 1-Monats-Abo gibt es keine Kündigungsfristen (Vertrag läuft aus). Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Erfolgt keine fristgemäße Kündigung, verlängert sich der Vertrag jeweils um die abgeschlossene Vertragslaufzeit, wobei die Kündigungsfrist unverändert gilt. Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt. Eine außerordentliche Kündigung ist insbesondere dann möglich, wenn der Sportler länger als 6 Wochen erkrankt, einen Unfall hat, der als Folge eine schwere Erkrankung hat, schwanger wird oder durch Wohnortwechsel (50km zum Trainingsort) eine weitere Teilnahme nicht zumutbar ist. Die Krankheit ist auf Anfrage anhand eines Attestes nachzuweisen. Eine außerordentliche Kündigung hat unter Darlegung der Gründe schriftlich mit einer Frist zum letzten Tag eines Monats zu erfolgen. Darüber hinaus ist bei eben genannten Fällen eine Aussetzung des Vertrages möglich. Die ausgesetzte Laufzeit wird bei Wiederaufnahme des Trainings auf die Vertragslaufzeit aufaddiert. Die Aussetzung ist nicht möglich, wenn ein Sportler Urlaub macht. Jede Kündigung oder beabsichtigte Aussetzung ist in Textform zu erklären.

  4. Alle Preise für die Trainingsveranstaltungen enthalten die gesetzlich gültige deutsche Mehrwertsteuer von derzeit 19%. Erfolgt eine gesetzliche Steuererhöhung, behält sich MS das Recht vor, die Mitgliedsbeiträge mit sofortiger Wirkung anzupassen.

  5. Die jeweiligen monatlichen Nutzungsentgelte können im Rahmen einer jährlichen Inflationsanpassung mindestens um 2% höchstens jedoch um 5% erhöht werden.

  6. MS bietet dem Sportler die Zahlungsmöglichkeiten an, die von Eversports in der App bereitgestellt werden.

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§ 5 Haftung, Absage/Änderung von/im Rahmen der Trainingsveranstaltung

  1. Die Haftung von MS ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von MS beruhen, sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftungsbeschränkung gilt zudem nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. MS haftet auch für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungshilfen.

  2. Soweit eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren Ansprüche innerhalb eines Jahres ab Entstehung.

  3. Das Mitglied verpflichtet sich, gesundheitliche Einschränkungen, die die Teilnahme gefährden könnten, den Trainern mitzuteilen. MS übernimmt keine Verantwortung für die gesundheitliche Eignung des Mitglieds. Wertgegenstände sollten nicht in die Einrichtung mitgebracht werden; MS haftet nicht für Verlust oder Diebstahl, soweit gesetzlich zulässig.

  4. MS behält sich vor, Veranstaltungen zeitlich oder räumlich zu verschieben, Inhalte zu ändern, einzelne Trainings abzusagen oder den Trainer zu wechseln. Änderungen innerhalb eines Radius von bis zu 5 km beeinflussen die verbindliche Anmeldung nicht. Teilnehmer werden rechtzeitig per E-Mail, Aushang oder in der App informiert.

  5. MS kann an gesetzlichen Feiertagen oder wegen Renovierung bzw. dringender betrieblicher Erfordernisse schließen, ohne dass hieraus ein Anspruch auf Leistungskürzung entsteht. Termine werden den Mitgliedern rechtzeitig bekanntgegeben.

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§ 6 Datenschutz

  1. Die Behandlung der überlassenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen. Der Sportler ist damit einverstanden, dass seine Daten von MS im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben. Zum Zwecke der Kreditprüfung und der Bonitätsüberwachung wird von MS ggf. ein Datenaustausch mit Kreditleistungsunternehmen vorgenommen. Der Sportler ist damit einverstanden, dass ihm die von MS übermittelten Daten auch per E-Mail übertragen werden.

  2. Jeder Sportler hat das Recht, jederzeit über die bei MS über ihn gespeicherten Daten Auskunft zu verlangen und sie ggf. löschen zu lassen. MS steht dem Sportler hierzu unter
meysteel.studios@gmail.com zur Verfügung.

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§ 7 Sonstiges / Schlussbestimmungen

  1. Der Sportler ist verpflichtet, MS von jeder Änderung seiner Anschrift unverzüglich zu unterrichten. Solange eine solche Mitteilung durch den Sportler nicht nachgewiesen werden kann, gilt die bis dahin bekannte Anschrift als weiterhin gültige Anschrift des Sportlers.


  2. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Sportler nur zu, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder der MS diese schriftlich bestätigt hat. Die Ausübung eines Zurückbehandlungsrechts ist nur möglich, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

  3. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.


  4. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.

  5. MS ist berechtigt, diese AGB mit Ausnahme der Hauptleistungspflicht mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. MS wird das Mitglied über Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.

  6. Der Sportler tritt alle Rechte über Foto- und Videoaufnahmen, die während eines Kurses oder einer Veranstaltung von MS erstellt werden, an MS ab. MS darf alle Foto- und Videoaufnahmen zu Werbezwecken verwenden.

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